Barcoding im Bereich Gesundheitsmanagement

Medikationsplan (BMP)

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V zum Oktober 2016

Alle Patienten haben seit dem 1. Oktober 2016 den Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, dies hat der Bundestag mit dem E-Health Gesetz beschlossen. Im Medikationsplan befinden sich wichtige Daten bzgl. der Dosierung, dem Wirkstoff und des Einnahmegrunds, ebenfalls sonstige Anmerkungen zur Einnahme. 

Gesetzliche Anforderungen BMP

  • Einhaltung der Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zwischen KBV, BÄK und DAV
  • Einhaltung der "Spezifikationen für einen einheitlichen Medikationsplan (BMP) gem. § 31 SGB V Anlage 3

Einsatz 2D-Barcode-Scanner

  • Elektronische Erfassung des Medikationsplans des Patienten
  • Speicherung im KIS / AIS / APIS zur weiteren Bearbeitung

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