Medikationsplan (BMP)
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V zum Oktober 2016
Alle Patienten haben seit dem 1. Oktober 2016 den Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, dies hat der Bundestag mit dem E-Health Gesetz beschlossen. Im Medikationsplan befinden sich wichtige Daten bzgl. der Dosierung, dem Wirkstoff und des Einnahmegrunds, ebenfalls sonstige Anmerkungen zur Einnahme.
Gesetzliche Anforderungen BMP
- Einhaltung der Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zwischen KBV, BÄK und DAV
- Einhaltung der "Spezifikationen für einen einheitlichen Medikationsplan (BMP) gem. § 31 SGB V Anlage 3
Einsatz 2D-Barcode-Scanner
- Elektronische Erfassung des Medikationsplans des Patienten
- Speicherung im KIS / AIS / APIS zur weiteren Bearbeitung
Unsere Empfehlung: Intermec SG20
- Hohe Lese- und Decodiergeschwindigkeit durch extrem schnellen 2D-Imager für effektive omnidirektionale Scanvorgänge
- Kabelgebundene Version verfügbar
- Ergonomische Gestaltung
- Maximaler Bedienkomfort und spart Arbeitsfläche
- Auch mit weißem Scannergehäuse aus desinfektionsbeständigem Material

