medilox - Systemhaus für Patientensicherheit


 Allgemeine Geschäftsbedingungen medilox GmbH (Stand 17.04.2018)

1.       Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Wir schließen Verträge nur mit Unternehmen ab (§ 14 BGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Dieses Dokument kann ausgedruckt, gespeichert („Daten speichern unter“) oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.



2. Angebote                                                                 

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Von Mitarbeitern mündlich gemachte Preis- und Lieferauskünfte sind immer unverbindlich.



3. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der medilox GmbH. Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart zzgl. Versand-, Fracht-, Zoll- und Versicherungskosten einschließlich normaler Verpackungen. Für Expresslieferungen kann ein Zuschlag berechnet werden.

Kleinmengenbestellungen unter einem Netto-Warenwert von EUR 150,- können mit einem Mindermengenaufschlag von EUR 50,- ausgeführt werden.



4. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt ab Lager Korschenbroich oder direkt ab Lager des Vorlieferanten. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.



5. Leistungs- und Liefertermine

Leistungs- und Liefertermine fristen sind nur verbindlich, wenn sie in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Dauern Hindernisse länger als einen Monat oder wird aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.



6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

Soweit nicht ausdrücklich ein Zahlungstermin vereinbart ist, sind Zahlungen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.



7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent unser Eigentum. 

Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn und soweit der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und des Herausgabeanspruches sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.



8. Demogeräte

Sofern medilox Geräte als Vorführgeräte („Demogeräte“) zur Verfügung stellt, verbleiben die Demogeräte im Eigentum von medilox. medilox kann jederzeit Rückgabe eines Demogeräts innerhalb von 10 Tagen verlangen. Sofern der Besteller sich nicht hieran hält, gilt das Demogerät als vom Kunden gekauft zum jeweils am Tag des Fristablaufs gültigen Listenpreis.



9. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs einschließlich der Benutzung ungeeigneten Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der Sache.



10. Mängelhaftung für Software

Treten an den von uns gelieferten Programmen und sonstigen Leistungen Mängel auf, hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Neulieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach Ablieferung.

Scheitert die Nacherfüllung und handelt es sich nicht nur um einen unerheblichen Mangel, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel kann der Kunde lediglich Minderung des vereinbarten Preises verlangen.



11. Haftungsbeschränkungen

Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen, bzw. deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme sowie der Durchführung von „accuracy checks“ vermeidbar gewesen wäre. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.



12. Auskünfte und Beratung, Internet

Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Angaben aus unseren Prospekten, technischen Unterlagen und dem Internetauftritt stehen unter dem Vorbehalt von Irrtum und technischen Änderungen, die den allgemeinen Gebrauchswert des Produktes nicht mindern, sowie Farbabweichungen. Spezifikationen ändern sich ohne Benachrichtigung der Kunden.



13. Ermittlung von Kundenanforderungen und Kundenzufriedenheit 

Wir ermitteln gem. EN ISO 9001 Anforderungen und Zufriedenheit unserer Kunden. Zu diesem Zweck willigt der Kunde in die Kontaktaufnahme per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon ein.

Der Kunde kann diese Zustimmung gegenüber uns jederzeit widerrufen.



14. Vertraulichkeit 

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und / oder Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Seite nur zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

Beide Parteien verpflichten auch ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit.

Die Parteien werden auf Aufforderung alle während der Vertragsausführung erhaltenen Unterlagen an die andere Partei zurückgeben.



15. Urheberrechtsabgabe

Sofern die Rechnung nicht einen ausdrücklichen Hinweis auf die auf ein bestimmtes Gerät oder Speichermedium entfallende Urhebervergütung enthält, stellt der Besteller medilox im Falle von Ansprüchen oder Forderungen einer Verwertungsgesellschaft wegen Urhebervergütung für die von dem Besteller von medilox bezogenen Produkte frei. Im Falle einer Inanspruchnahme von medilox durch eine Verwertungsgesellschaft ist der Besteller verpflichtet, medilox die Urhebervergütung, die medilox für die von dem Besteller bezogenen Produkte gezahlt hat, sowie sonstige, medilox aus einer solchen Inanspruchnahme etwaig entstehenden, weitergehenden Schäden, einschließlich aller angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.



16. Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Korschenbroich. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der CISG (UN-Kaufrecht, Übereinkommen vom 11.04.1980 über internationalen Wareneinkauf) ist ausgeschlossen.



18. Individualvereinbarungen

Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.

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