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Beim Passieren der Ein- und Ausgangsbereiche erfolgt eine elektronische „Ausweiskontrolle“. Das Pflegepersonal erhält sofort eine Information, wenn eine desorientierte Person die Station verlässt.
Die zeitgleiche Information an das Personal verhindert, dass sich der Patient durch das eigenständige Verlassen der Station zusätzlichen gesundheitlichen Risiken aussetzt.
Verträglichkeit Es erfolgt keine Beeinflussung der Gesundheit, da der Transponder innerhalb des Stationsbereiches völlig passiv ist (keine Sendeleistung). Die kurzzeitige Aktivierung des Chips beim Passieren der Ein- und Ausgangsbereiche erfolgt in einem biologisch unbedenklichen Bereich.
Aufgrund seiner besonders hautfreundlichen Eigenschaften kann das Chipband während der gesamten Dauer des Klinikaufenthaltes getragen werden.
Installationsaufwand Das System benötigt keine aufwendigen Schleifen (Loops) an den Türen und kann ohne großen Aufwand auch in Altbauten leicht nachgerüstet werden. Bei der Stand-Alone-Lösung reicht meist ein 230V-Anschluss.
Erweiterbarkeit Die Kombination mit Zutrittskontrollsystemen und hausinternen Ruf- und Anzeigesystemen ist möglich.
CE-Konformität Die Systemkomponenten entsprechen den CE-Anforderungen. Zur Beurteilung wurden u.a. folgende Normen herangezogen: ETSI EN 301 489–3V1.4.1, 301 489–1V1.4.1, 300 330 V1.2.2, 300 220–3V1.1.1, 300 220-1V1.3.1
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